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Die kantonale Verordnung über die Bestattungen stammt aus dem Jahr 1963. Die Begrifflichkeit entspricht nicht mehr den heutigen Gepflogenheiten, und die Struktur sollte gestrafft und vereinfacht werden. Trotz ihres Umfangs beantwortet die BVO 63 zudem wichtige Fragen nicht, die sich im Bestattungsrecht stellen.
Dafür bedarf es vielmehr einer Totalrevision. Der Kanton Zürich soll eine moderne Bestattungsverordnung erhalten, die auf Bewährtem aufbaut, sich aber auf das Wesentliche beschränkt.