Abgeschlossen
30. November 2023 - 1. März 2024

Teilrevision des Bevölkerungsschutzgesetzes und des Zivilschutzgesetzes

Das frühere Gesetz über Organisation und Schutzmassnahmen bei ausserordentlichen Ereignissen vom 26. Juni 1995 wurde 2016 totalrevidiert und in das Bevölkerungsschutzgesetz vom 22. August 2016 (BevSG; SHR 500.100) sowie das Zivilschutzgesetz vom 22. August 2016 (ZSG; SHR 520.100) aufgeteilt. In den letzten rund zehn Jahren hat sich der Bevölkerungsschutz, nicht zuletzt auch aufgrund der Covid-19 Pandemie, der Migrationskrisen, der Trockenperioden, der drohenden Energiemangellagen und des Ukraine-Krieges, sowohl im Kanton Schaffhausen wie auch der Schweiz stetig weiterentwickelt. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den letzten Ereignissen, aber auch Übungen sollen daher in die Gesetzesgrundlage einfliessen. Grundsätzlich hat sich das ZSG jedoch bewährt, weshalb eine Teilrevision ausreichend ist. In der Beilage erhalten Sie die Vernehmlassungsvorlage.