Quelle
www.nw.ch

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Abgeschlossen
15. Oktober 2024 - 17. Januar 2025

Teilrevision des Gesetzes über Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts

Teilrevision des Gesetzes über Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts (Kantonales Bürgerrechtsgesetz)

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2024 den Entwurf des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Staatskanzlei wurde beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren einzuleiten.