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Abgeschlossen
1. September 2023 - 30. November 2023
Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (Steuerbefreiung Assistenz- und Therapiehunde)
Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (SRL Nr. 848): Steuerbefreiung Assistenz- und Therapiehunde, Vernehmlassung
Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen im Kanton Luzern grundsätzlich jährlich eine Hundesteuer von 120 Franken. Für bestimmte Nutzhunde muss jedoch keine Hundesteuer bezahlt werden. So sind Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden von dieser Steuer befreit. Neu sollen auch Halterinnen und Halter von sämtlichen Assistenz- und von Therapiehunden steuerbefreit werden. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Änderungsentwurf des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung.