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Abgeschlossen
15. Januar 2024 - 15. April 2024
Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (Beschwerdeweg Grossratswahlen und formelle Bereinigungen)
Hauptpunkt der Revision bildet die Neuregelung des Beschwerdewegs bei den Grossratswahlen. Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Grossratswahlen sollen künftig direkt beim Verwaltungsgericht resp. Obergericht als einziger kantonalen Instanz erhoben werden können. Daneben werden noch zwei formelle Bereinigungen vorgenommen.