Abgeschlossen
23. Januar 2024 - 1. März 2024

Verordnung über das Behördenportal sowie die Verordnung über das elektronische Verwaltungsverfahren

Verordnung über das Behördenportal (Behördenportalverordnung, BehöPV) sowie die Verordnung über das elektronische Verwaltungsverfahren (EVRV)

Mit der Legislaturplanung 2019–2022 setzte sich der Regierungsrat das Ziel, die öffentliche Verwaltung in den Kernbereichen zu digitalisieren. Im November 2019 genehmigte der Regierungsrat die Digitalisierungsstrategie mitsamt Roadmap zu deren Umsetzung. Die Umsetzungsarbeiten mündeten in einer Landsgemeindevorlage zur Förderung der Digitalisierung, welche – neben dem Erlass des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG; GS II H/1) – auch eine Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG; GS III G/1) beinhaltete. Die Landsgemeinde des Jahres 2022 stimmte der Vorlage zu.