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Quelle
www.gl.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
15. März 2025 - 14. April 2025

Einführung Reinigungs- und Meldepflicht für Schiffe zur Verhinderung der Ausbreitung der Quaggamuschel in Glarner Gewässern

Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel in Schweizer Gewässern wurde für den Walensee und den Klöntalersee ein bis zum 31. Mai 2025 befristetes Einwasserungsverbot für immatrikulationspflichtige Schiffe erlassen. Das Einwasserungsverbot soll künftig durch eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe abgelöst werden. Die neu zu erlassende Verordnung über die Melde-, Einwasserungsbewilligungs- und Reinigungspflicht für Schiffe schafft die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage. In der Verordnung wird eine Meldepflicht für die Einwasserung von immatrikulationspflichtigen Schiffen und Schiffen aus dem Ausland in den Klöntalersee und den Walensee sowie von Gewässerwechseln eingeführt. Die Einwasserung in die beiden schiffbaren Glarner Seen wird zudem von der Erteilung einer Einwasserungsbewilligung abhängig gemacht. Diese setzt voraus, dass die Schiffe vorher durch zugelassene Reinigungsstellen fachgerecht gereinigt und ihre Einwasserung gemeldet wurde. Um eine fachgerechte Reinigung sicherzustellen, sind die Anforderungen an die Reinigungsstellen und deren Zulassung zu regeln. Während einer Übergangszeit von drei Monaten wird auf Basis einer Selbstdeklaration für bereits eingewasserte Schiffe eine erleichterte erstmalige Einwasserungsbewilligung erteilt. Die neue Verordnung beinhaltet die Regelungen für die Melde-, Einwasserungsbewilligungs- und Reinigungspflicht und regelt insbesondere die Vollzugszuständigkeiten.

So nimmst du an der Vernehmlassung teil:

1

Lies die verfügbaren Texte und Begleitdokumente

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Schreibe deine Stellungnahme

Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.

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