Vorentwurf der Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Vernehmlassung freigegeben
In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 hat der Staatsrat den Vorentwurf der Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (WEV) zur Vernehmlassung freigegeben. Gemäss Artikel 123 Absatz 2 des Gesetzes über das Staatspersonal (StPG) wird dieser Entwurf somit bei den Direktionen, den Anstalten und den Personalverbänden in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 31. März 2024.