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Die Teilrevisionen haben zum Ziel: einen kostenneutralen Ersatz des bisherigen Subventionierungssystems für die Sozialhilfe einzuführen, welcher finanzielle Anreize für die Kantone schafft, sozialhilfebeziehende Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren; die Optimierung der bestehenden Rückkehrhilfeinstrumente; die Aufhebung der Erfolgsorientiertheit der Ausrichtung eines Teils der Integrationspauschale; die Förderung der Ausreisebereitschaft von Personen in Administrativhaft sowie die Deblockierung von vollzugsschwierigen Fällen in den Kantonen und die Anpassung einzelner Pauschalen im Vollzugsbereich.