Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA)
Die Teilrevisionen haben zum Ziel: einen kostenneutralen Ersatz des bisherigen Subventionierungssystems für die Sozialhilfe einzuführen, welcher finanzielle Anreize für die Kantone schafft, sozialhilfebeziehende Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren; die Optimierung der bestehenden Rückkehrhilfeinstrumente; die Aufhebung der Erfolgsorientiertheit der Ausrichtung eines Teils der Integrationspauschale; die Förderung der Ausreisebereitschaft von Personen in Administrativhaft sowie die Deblockierung von vollzugsschwierigen Fällen in den Kantonen und die Anpassung einzelner Pauschalen im Vollzugsbereich.