Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die geltende Einschliessungsverordnung vom 25. August 1999 ist an das Gentechnikgesetz und an die revidierte Freisetzungsverordnung anzupassen. Zudem soll der gewonnenen Vollzugserfahrung und den Entwicklungen in Wissenschaft und Technik Rechnung getragen werden.