Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die geltende Verordnung ist an die Neuerungen der Gesetzgebung, an die Erfahrungen aus den ersten Jahren der Aufsichtstätigkeit der ESBK und an die revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundring (FATF / GAFI) anzupassen.