Abgeschlossen
12. Dezember 2008 - 31. März 2009

Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes

Für die heute bereits praktizierte Speicherung von sog. Randdaten (insbesondere betreffend den Auf- und Abbau elektronischer Verbindungen) fehlt eine gesetzliche Grundlage. Die Vorlage füllt diese Lücke. Die Weiterbearbeitung der gespeicherten Daten ist ausschliesslich zu den in der Vorlage genannten Zwecken zulässig.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen