Abgeschlossen
12. Dezember 2008 - 31. März 2009

Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes

Für die heute bereits praktizierte Speicherung von sog. Randdaten (insbesondere betreffend den Auf- und Abbau elektronischer Verbindungen) fehlt eine gesetzliche Grundlage. Die Vorlage füllt diese Lücke. Die Weiterbearbeitung der gespeicherten Daten ist ausschliesslich zu den in der Vorlage genannten Zwecken zulässig.