Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Das geltende Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 ist zu erneuern. Das Gesetz ist am 1.Juni 2007 in Kraft getreten und die Gültigkeitsdauer ist auf 10 Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist soll das Bundesgesetz bis am 31. Dezember 2024 verlängert werden.