Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie bei Mangellage
Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie für den Markt in einer schweren Strommangellage
Die Verordnung soll den Betrieb der Reservekraftwerke der ergänzenden Stromreserve gemäss Winterreserveverordnung (WResV) als Interventionsmassnahme auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes regeln. Dabei soll – anders als bei der WResV vorgesehen – die zusätzlich produzierte Energie in den Strommarkt eingespeist werden können.