Warten auf Ergebnisbericht
21. August 2024 - 21. November 2024

Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie bei Mangellage

Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie für den Markt in einer schweren Strommangellage

Die Verordnung soll den Betrieb der Reservekraftwerke der ergänzenden Stromreserve gemäss Winterreserveverordnung (WResV) als Interventionsmassnahme auf der Grundlage des Landesversorgungsgesetzes regeln. Dabei soll – anders als bei der WResV vorgesehen – die zusätzlich produzierte Energie in den Strommarkt eingespeist werden können.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen