Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen eine Vernehmlassung zum Entwurf der Kernenergieverordnung (KEV) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. August 2004. Es ist geplant, das neue Kernenergiegesetz (KEG) und die KEV auf den 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen. Mit der neuen KEV sollen das KEG umgesetzt und die Anforderungen der Aufsichtsbehörden an Kernanlagen besser verankert werden.