Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
Inhalte und Anforderungen der Herkunftsnachweise (Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität gemäss Art. 1d EnV) sowie die Verfahren für die Erfassung, Ausstellung, Überwachung der Weitergabe und Löschung der Herkunftsnachweise (Prüfverfahren gemäss Art. 1e EnV) sollen festgelegt und konkretisiert werden.