Abgeschlossen
23. Juni 2009 - 4. September 2009

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)

Das neue Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen bezweckt, dass Personen, die sich in geschlossenen Räumen aufhalten (Arbeitsplatz, öffentlich zugängliche Gebäude, Restaurants, usw.) vor Passivrauchen geschützt werden. Die darauf gestützte Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen und regelt insbesondere die Anforderungen an die Belüftung von Raucherräumen und Raucherbetrieben.
Quelle
fedlex.admin.ch

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