Abgeschlossen
6. Februar 2015 - 30. April 2015

Verordnung über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von importierten Fischereierzeugnissen

Mit der Verordnung wird ein Kontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmässigkeit importierter Fischereierzeugnisse eingeführt. Erzeugnisse aus illegaler, nichtgemeldeter und unregulierter Fischerei sollen nicht auf den Schweizer Absatzmarkt gelangen. Die Verordnung trägt damit zu einer nachhaltigen Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen bei.