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Abgeschlossen
23. April 2008 - 4. August 2008
Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz)
Schaffung einer Regelbindung zur Kompensation von Defiziten des ausserordentlichen Finanzhaushalts. Ein Anstieg der Schulden aufgrund ausserordentlicher Ausgaben soll damit verhindert werden.