Abgeschlossen
23. April 2008 - 4. August 2008

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz)

Schaffung einer Regelbindung zur Kompensation von Defiziten des ausserordentlichen Finanzhaushalts. Ein Anstieg der Schulden aufgrund ausserordentlicher Ausgaben soll damit verhindert werden.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen