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Mit der Änderung des BGBM werden folgende Hauptziele verfolgt: Gesamtwirtschaftlich soll die Funktionsfähigkeit des Marktes durch Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken verbessert werden. Individualrechtlich soll die Berufsausübungsfreiheit gestärkt und die mögliche Schlechterstellung von Schweizer Bürgern gegenüber EU-Bürgern - verursacht durch das im Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit - verhindert werden. Institutionell soll schliesslich die Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission gestärkt werden.