Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Abgeschlossen
12. März 2004 - 14. Juni 2004
Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt
Mit der Änderung des BGBM werden folgende Hauptziele verfolgt:
Gesamtwirtschaftlich soll die Funktionsfähigkeit des Marktes durch Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken verbessert werden.
Individualrechtlich soll die Berufsausübungsfreiheit gestärkt und die mögliche Schlechterstellung von Schweizer Bürgern gegenüber EU-Bürgern - verursacht durch das im Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über die Personenfreizügigkeit - verhindert werden.
Institutionell soll schliesslich die Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission gestärkt werden.