Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG); Einrichtung eines Familienzulagenregisters
Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 19. September 2008 soll im Rahmen einer Änderung des Familienzulagengesetzes die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters geschaffen werden. Dieses hat die Verhinderung des Doppelbezugs von Familienzulagen zum Ziel und soll den administrativen Aufwand beim Vollzug des Familienzulagengesetzes vermindern.