Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Basierend auf einer Neubeurteilung der Abgeltung nach dem ersten Vollzugsjahr der neuen Befreiungslösung nach Artikel 9 VOCV sowie der Erhebung des Vollzugsaufwands der Kantone für die VOCV, wird die Verordnung angepasst.