Änderung der Verordnung des UVEK über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen
Basierend auf einer Neubeurteilung der Abgeltung nach dem ersten Vollzugsjahr der neuen Befreiungslösung nach Artikel 9 VOCV sowie der Erhebung des Vollzugsaufwands der Kantone für die VOCV, wird die Verordnung angepasst.