Abgeschlossen
26. Juni 2019 - 26. September 2019

Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose

Mit dem vorliegenden Entwurf will der Bundesrat die Situation von älteren ausgesteuerten Arbeitslosen verbessern. Für diese Personen soll die Überbrückungsleistung eingeführt werden. Sie soll die Zeit zwischen der Aussteuerung, wenn sie nach dem 60. Altersjahr erfolgt, bis zur Pensionierung überbrücken. Die Überbrückungsleistung lehnt sich in ihrer Ausgestaltung an die Ergänzungsleistungen an und soll auch von den gleichen Durchführungsstellen vollzogen werden.