Abgeschlossen
22. Juni 1998 - 30. September 1998

Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Revision der freiwilligen Versicherung)

Mit der Revision soll vor allem der Kreis der Versicherungsberechtigten eingeschränkt und der Beitragssatz der freiwillig Versicherten jenem der obligatorisch Versicherten gleichgestellt werden.