Abgeschlossen
29. Juni 2005 - 31. Oktober 2005

Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983 (KHG)

Ziel ist, den Opferschutz im Fall von nuklearen Schäden zu verbessern. Zu diesem Zweck soll die heute geltende obligatorische Versicherungsdeckung für Kernanlagen von einer Milliarde auf 2,25 Milliarden Franken erhöht werden. Zudem sollen die internationalen Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie ratifiziert werden.
Themen
Energie
Quelle
fedlex.admin.ch

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