Abgeschlossen
19. Juni 1995 - 31. Oktober 1995

Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Die Abgabe verfolgt drei Hauptziele: Sie setzt das Verursacherprinzip im Strassenschwerverkehr um: Wer mehr fährt, soll auch mehr bezahlen. Sie berücksichtigt die externen Kosten und Nutzen des Schwerverkehrs und führt so das Prinzip der vollen Kostendeckung in diesem Bereich ein. Sie baut Wettbewerbsverzerrungen zwischen Strasse und Schiene ab und leistet somit einen Beitrag zur Kostenwahrheit im Verkehr.
Quelle
fedlex.admin.ch

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