Abgeschlossen
4. April 2007 - 9. Juli 2007

Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes

Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes hat zwei Materien zum Gegenstand: Erstens verpflichtet es sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Zweitens wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen