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Abgeschlossen
4. April 2007 - 9. Juli 2007
Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes
Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes hat zwei Materien zum Gegenstand: Erstens verpflichtet es sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Zweitens wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen.