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Die Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) hat primär die Anpassung der Vergütungssätze für Photovoltaik- und Geothermieanlagen zum Ziel. Diese Anpassung wird aufgrund der periodischen Überprüfung der Vergütungssätze des Einspeisevergütungssystems (Art. 16 Abs. 3 EnFV) und der Ansätze für die Einmalvergütung (Art. 38 Abs. 2 EnFV) nötig. Weiter werden in der EnFV Vollzugsdetails angepasst, die insbesondere Betreiber und Projektanten von Wind- und Wasserkraftanlagen betreffen. In der Energieverordnung (EnV) werden Präzisierungen im Bereich der Stromkennzeichnung und des Eigenverbrauchs vorgenommen. In der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) erfolgen vollzugstechnische Anpassungen und Präzisierungen im Bereich des Herkunftsnachweiswesens.