Teilrevision der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
Aufgrund der KVG-Änderung vom 21. Dezember 2007 (Ziff. II/1) muss die Gültigkeitsdauer der VORA um ein Jahr verlängert werden. Ausserdem sind einige Punkte der Verordnung zu präzisieren.