Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP)
Die Verordnung vom 18. Mai 2005 über Biozidprodukte wird an die neue EU-Verordnung über Biozidprodukte angepasst, die in der EU ab dem 1. September 2013 gelten wird. Mit der Revision werden neue Gesundheits- und Umweltschutzelemente eingeführt. Zudem ermöglicht sie, technische Handelshemmnisse zu verhindern und das aktuelle Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen aufrechtzuerhalten (MRA, SR 0.946.526.81).