Abgeschlossen
20. Februar 2008 - 5. Mai 2008

Teilrevision von 7 Verordnungen des Chemikalienrechts

Betroffen sind zwei Bundesratsverordnungen (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung) sowie fünf EDI-Verordnungen (Verordnung des EDI über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Verordnung des EDI über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern, Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung, Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln). Zur Vermeidung technischer Handelshemmnisse müssen bestehende Bestimmungen der Chemikalienverordnung, der Biozidprodukteverordnung sowie der EDI-Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen an neue Bestimmungen des EG-Rechtes angepasst werden. Nicht Gegenstand dieser Revision sind jedoch die neuen Grundpflichten, die mit der EG-REACH-Verordnung eingeführt werden. Bei den Änderungen der vier anderen Verdordnungen des EDI handelt es sich einzig um Ergänzungen, die der Praxis in bestimmten Einzelfällen Rechnung tragen.