Abgeschlossen
6. August 2015 - 29. Januar 2016

Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung

Der Bund ist laut Art. 16 Abs. 2 NHV (SR 451.1) verpflichtet, die fünf Biotopinventare und das Inventar der Moorlandschaften regelmässig zu überprüfen und nachzuführen. Eine wesentliche Absicht der aktuellen Revisionen ist, den Kantonen für den Vollzug auf der Ebene der Bundesverordnungen aktuelle und präzise Grundlagen zur Verfügung zu stellen, die sich ihrerseits auf die Datengrundlagen der Kantone abstützen.