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Mit der vom Parlament am 6. Oktober 2006 beschlossenen Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz wird neu die Förderung von Pärken von nationaler Bedeutung durch den Bund gesetzlich geregelt. Diese Verordnung regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Förderungen der Errichtung des Betriebs und der Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung.