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Laut neuem Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG) erlässt der Bundesrat Richtlinien zur Definition der regionalen UKW-Radio- und TV-Versorgungsgebiete. Diese Richtlinien befinden sich im Anhang zur neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; in Erarbeitung).