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Mit der Einführung der neuen Versichertennummer werden in der Durchführung der AHV auch gewisse Abläufe geändert. Die Umsetzung der Neuregelung bringt aber vor allem Änderungen für Drittnutzer der Nummer mit sich. In Zukunft sind nur noch Stellen oder Institutionen zur systematischen Verwendung der AHV-Versichertennummer berechtigt, wenn hiefür eine gesetzliche Grundlage besteht. Zudem müssen sie sich bei der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV anmelden und zur Sicherstellung der Verwendung der richtigen Nummer sowie zur Vermeidung von Missbräuchen sichernde Massnahmen treffen, wobei gewisse Mindeststandards einzuhalten sind.