Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)
Mit der angestrebten Änderung soll die minimale Übertragungsrate, welche die Grundversorgungskonzessionärin im Rahmen eines Breitbandanschlusses gewährleisten muss, heraufgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Preisobergrenze für einen solchen Anschluss herabgesetzt werden. Die Änderung der FDV soll ausserdem den Schutz Minderjähriger vor im Mobiltelefoniebereich angebotenen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten verbessern.