Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)
Die UVPV muss an die neuen Bestimmung des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes angepasst werden.
Diese Gesetzesänderungen waren vom Parlament gestützt auf eine Parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hofmann im Dezember 2006 verabschiedet worden und sind am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Ziel dieser Änderungen ist u.a. die Vereinfachung im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Neben den nötigen Anpassungen an den geänderten Gesetzestext werden einige gesetzestechnische Verbesserungen ohne materielle Änderungen vorgenommen und wenige Artikel an die gängige gute Praxis angepasst oder auch präzisiert.
Zudem wird der Anhang der Verordnung, der die UVP-pflichtigen Anlagen bezeichnet, nach der neuen Bestimmung von Artikel 10a Absatz 2 USG überprüft und entsprechend angepasst.