Abgeschlossen
25. April 2012 - 18. Juli 2012

Änderung der Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VHyS)

Die Liste mit den Beanstandungsgründen und Massnahmen bei der Fleischuntersuchung wird neu mit dem „Mikrochip“ ergänzt. Wenn dieser bei der Schlachtung nicht entfernt werden kann, muss das Fleischstück, das den Fremdkörper enthält, als ungeniessbar gekennzeichnet und entsorgt werden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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