Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)
Das Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 ist im Rahmen der Agrarpolitik 2011 in verschiedener Hinsicht geändert worden. Der vorliegende Entwurf für eine Änderung der Tierseuchenverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zu den neuen Artikeln 16, 20 Absatz 2 und 56a des Tierseuchengesetzes. Dabei geht es insbesondere um die zentrale Registrierung von Tierhaltungen mit Equiden, Hausgeflügel, Fischen oder Bienen sowie um den Viehhandel und die Schlachtabgabe. Weiter werden die Bekämpfungsmassnahmen verschiedener Seuchen an die momentane Seuchensituation und an neue Erkenntnisse angepasst.