Abgeschlossen
29. Juni 2009 - 28. August 2009

Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens

Die vorgeschlagene Gesetzesrevision soll zu einer besseren Koordination der Asyl- und der Auslieferungsverfahren führen. Koordinationsbedarf besteht dann, wenn ein Auslieferungsbegehren, welches Aussicht auf Erfolg hat, gegen eine Person vorliegt, die in der Schweiz einen Asylantrag stellt oder gestellt hat.