Abgeschlossen
21. Dezember 2005 - 31. März 2006

Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSIG)

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ist die Aufsichtsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Kernenergie. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die HSK unter der Bezeichnung "Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat" in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden.