Abgeschlossen
2. Juni 1997 - 31. August 1997

Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie den Einsatz technischer Überwachungsgeräte

Die Voraussetzungen für eine Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder für den Einsatz technischer Überwachungsgeräte sollen verschärft werden. In Zukunft kann eine Überwachungsmassnahme nur noch zur Verfolgung oder Verhinderung von 83 statt bisher 181 Straftatbeständen angeordnet werden.
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.