Abgeschlossen
2. Juni 1997 - 31. August 1997

Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie den Einsatz technischer Überwachungsgeräte

Die Voraussetzungen für eine Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder für den Einsatz technischer Überwachungsgeräte sollen verschärft werden. In Zukunft kann eine Überwachungsmassnahme nur noch zur Verfolgung oder Verhin-derung von 83 statt bisher 181 Straftatbeständen angeordnet werden.