Bundesgesetzes über den Datenschutz und Zusatzprotokoll zu STE 108 (Teilrevision)
Die Revision zielt in der Hauptsache auf die Erhöhung der Transparenz bei der Beschaffung von Daten ab. Sie führt für Privatpersonen und Bundesorgane die Pflicht ein, die betroffene Person zu informieren, wenn besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile gesammelt werden.