Abgeschlossen
22. November 1995 - 9. April 1996

Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz)

Ziel der Gesetzesrevision ist, das schweizerische Recht unter Wahrung des heute erreichten Schutzniveaus auf eine moderne Grundlage zu stellen, die insbesondere auch unserer Situation als bedeutendem Standort der chemischen Industrie gerecht wird. Eine Anpassung an die in Europa geltenden Vorschriften steht dabei im Vordergrund, was eine Abkehr von den heutigen fünf Giftklassen des Giftgesetzes bedingt.
Quelle
fedlex.admin.ch

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