Abgeschlossen
22. Juni 1998 - 30. September 1998

Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Revision der freiwilligen Versicherung)

Mit der Revision soll vor allem der Kreis der Versicherungsberechtigten eingeschränkt und der Beitragssatz der freiwillig Versicherten jenem der obligatorisch Versicherten gleichgestellt werden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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